Ratgeber
Hier finden Sie allgemeine Erklärungen zu den gängigen Begrifflichkeiten (bei Klick auf den Begriff).
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Wer ist pflegebedürftig?
Im Folgenden werden die Pflegegrade 1 bis 5 sowie weitere Begriffe für Sie erklärt.
Das Neue Begutachtungsassessment (NBA)
Unter diesem Begriff verbirgt sich ein neues System der Begutachtung, das Anfang 2017 mit dem Pflegestärkungsgesetz 2 (PSG II) in Kraft trat. Anhand eines Fragekatalogs wird die Selbstständigkeit der Antragsteller von dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft und entsprechend des Gutachtens ein Pflegegrad zugebilligt oder auch abgelehnt.
Folgende Bereiche werden begutachtet und haben einen unterschiedlich hohen Einfluss auf die Einteilung in einen Pflegegrad:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Mithilfe einer Punkteverteilung werden die Pflegebedürftigen in Bezug auf ihre Selbstständigkeit bewertet. Die Einteilung in einen Pflegegrad wird auf einer Skala von 1-100 vorgenommen:
12,5 bis unter 27 Punkte | Pflegegrad 1 |
27 bis unter 47,5 Punkte | Pflegegrad 2 |
47,5 bis unter 70 Punkte | Pflegegrad 3 |
70 bis unter 90 Punkte | Pflegegrad 4 |
90 bis unter 100 Punkte | Pflegegrad 5 |
Pflegegrad 1
Bei dem Pflegegrad 1 handelt es sich um die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit und eignet sich für Menschen, die bisher den Pflegegrad 0 nicht erreicht haben.
Entlastungsbetrag (zweckgebunden): 125 €
Pflegegrad 2
Monatliches Pflegegeld: 316 €
Pflegesachleistung (nur bei Beauftragung eines Pflegedienstes): 689 €
Entlastungsbetrag (zweckgebunden): 125 €
Pflegegrad 3
Monatliches Pflegegeld: 545 €
Pflegesachleistung (nur bei Beauftragung eines Pflegedienstes): 1.298 €
Entlastungsbetrag (zweckgebunden): 125 €
Pflegegrad 4
Monatliches Pflegegeld: 728 €
Pflegesachleistung (nur bei Beauftragung eines Pflegedienstes): 1.612 €
Entlastungsbetrag (zweckgebunden): 125 €
Pflegegrad 5
Monatliches Pflegegeld: 901 €
Pflegesachleistung (nur bei Beauftragung eines Pflegedienstes): 1.995 €
Entlastungsbetrag (zweckgebunden): 125 €
Was bedeutet Eingeschränkte Alltagskompetenz?
Für Menschen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz besteht die Möglichkeit der Rückerstattung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen durch die jeweilige Pflegekasse.
Was bedeutet SGB V – Behandlungspflege?
Anspruch auf Behandlungspflege besteht nur dann, wenn weder die/der Betroffene noch eine in demselben Haushalt lebende Person die Pflegeaufgaben übernehmen kann. Leistungen, die unter die Behandlungspflege fallen, sind unter anderem der Katheterwechsel, die Medikamentengabe und das Richten von Injektionen.