• Betreutes Wohnen

Kranken- und Altenpflege

Viele Senioren befürchten aufgrund einer altersbedingten Krankheit oder eines längeren Krankenhausaufenthaltes einen Heimaufenthalt. Dies ist in den meisten Fällen nicht nötig. Durch einen Ambulanten Pflegedienst können Krankhausaufenthalte häufig sogar vermieden werden, indem die Verrichtungen des täglichen Lebens teilweise oder vollständig übernommen werden.

Die Grundpflege umfasst die täglich wiederkehrenden Pflegeleistungen wie Körperpflege, Mobilität, Ernährung, hauswirtschaftliche Versorgung, etc. Auch nichtmedizinische Versorgungen des täglichen Lebens fallen in diesen Bereich.

Die Behandlungspflege schließt die Ausführung ärztlicher Anweisungen mit ein, die von Fachkräften aus dem Bereich der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege und Altenpflege durchgeführt werden.
Folgende Leistungen können unter anderem von einem Arzt angeordnet werden: Injektionen (Insulin), Wundversorgung, Anlegen von Kompressionsverbänden und -strümpfen, Infusionen, Medikamentengabe, Blutdruck- und Blutzuckermessungen, Bedienung und Überwachung des Beatmungsgerätes, etc.

Bei besonders schweren Erkrankungen kann auch eine Stundenpflege vom Arzt angeordnet werden. Sie ist von 1 bis hin zu 24 Stunden möglich. Solch eine Verordnung wird vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüft und bewilligt, teilbewilligt oder abgelehnt.


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